In unserer Fahrschule könnt ihr den Führerschein für folgende Klassen absolvieren:
Auto: B, B197, BE, B96 , Sonderklasse L
Motorrad: A, A2, A1, AM, B196, Mofa
Die Ausbildung gliedert sich für alle Fahrerlaubnis- Klassen, mit Ausnahme des Mofaführerscheins, in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Für beide gibt es eine vorgeschriebene Anzahl an Stunden, die Ihr absolvieren müsst. Die Ausbildung ist abgeschlossen, wenn Euer Fahrlehrer überzeugt ist, dass Ihr das nötige theoretische Wissen und genügend praktische Erfahrung besitzt ein Auto sicher und verantwortungsbewusst zu fahren.
Um den Theorieunterricht kommt Ihr nicht herum, der ist Pflicht. Mit einem motivierten Lehrer und gutem Lehrmaterial macht die Sache auch Spaß.
Der Grundstoff beträgt für alle Klassen 12 Doppelstunden á 90 Min. Darüber hinaus bekommt Ihr Zusatzstoff vermittelt. Beim Autoführerschein sind das zwei Sonderstunden, insgesamt 14 Doppelstunden Theorie. Wer den Motorradführerschein gleich mitmacht, muss mindestens 16 Doppelstunden (12+4=16) absolvieren.
Neben der Grundausbildung müsst Ihr zusätzlich Sonderfahrten absolvieren. In der Klasse A, A1 und B sind das jeweils 12 Sonderfahrten. Dazu gehören Fahrten bei Dunkelheit (3), Überlandfahrten (5) und Autobahnfahrten (4).
Wie viele Fahrstunden Ihr benötigt, lässt sich nicht vorhersagen. Klar ist: Zu viele Fahrstunden gibt es nicht. Jede Übungsstunde trägt zur eigenen Sicherheit während der Fahrprüfung bei.
Wann eure Ausbildung abgeschlossen ist und Ihr „reif“ seid, entscheidet Euer Fahrlehrer.
Die Ausbildung und Fahrprüfung konnte schon immer auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden. Gerade für Fahranfänger liegt ein Vorteil darin, dass das Kuppeln und manuelle Schalten entfällt und der Fahranfänger sich auf den Verkehr konzentrieren kann.
Ein entscheidender Nachteil an der Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug entfällt zukünftig beim Führerschein B197!
Bislang wurde bei der Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug die Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen. Dadurch wird der Führerschein auf Automatikfahrzeuge reduziert, was zur Folge hat, dass Schaltfahrzeuge nicht gefahren werden dürfen, ohne eine erneute praktische Fahrprüfung mit einem Schaltfahrzeug abzulegen.
Mit dem Führerschein B197 gibt es eine entscheidende Änderung ab dem 01.04.2021, bei der die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird, Schaltwagen aber auch nach der Prüfung gefahren werden dürfen.
Dafür gelten die folgenden Voraussetzungen:
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78). Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr!
Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege gelöst werden.